Seit vielen Jahren wurden und werden die Polizei- und Versammlungsgesetze in den verschiedenen Bundesländern verschärft. Oftmals begleitet durch massiven Protest, große Demonstrationen und juristische Auseinandersetzungen bis hin zu Verfassungsbeschwerden. Doch die Kritik bleibt zumeist unbeachtet – vielmehr zeichnet sich bundesweit eine massive Verschärfung ab.Ein gigantischer Repressionswille seitens der Polizeibehörden sowie der Staatsanwaltschaften gegen Linke nimmt immer mehr zu.
Seit über sechs Jahren wird bspw. versucht, Demonstrationsteilnehmer:innen der G20-Proteste in Hamburg zu kriminalisieren. Zuletzt wurden Anfang Januar Verfahren gegen fünf Genoss:innen in Hamburg eröffnet, die an der Demonstration am Rondenbarg teilgenommen haben sollen. Die Bilder der massiven Polizeigewalt gingen um die Welt, mehrere Menschen wurden schwer verletzt. Den jetzt Angeklagten wird nun im Prozess keine individuelle Straftat vorgeworfen, sondern die bloße Anwesenheit auf der Demo ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft ausreichend für eine Verurteilung. Selbst die vorsitzende Richterin zweifelte bereits bei der Eröffnung des Prozesses an der Verhältnimäßigkeit.
Auch die Großdemonstration im vergangengen Jahr in Lützerath soll nach dem Willen der Polizei und Staatsanwaltschaft ein juristisches Nachspiele haben. Es kam bereits zu mehreren Öffentlichkeitsfahndungen. Einem Genossen wird nun ebenfalls schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen. Die Parallelen zur Rondebarg-Demo sind auffällig: Er soll Teil einer Gruppe gewesen sein, aus der heraus Straftaten begangen worden sein sollen, und er soll dafür nun in Mithaftung genommen werden.
Und auch das Vorgehen der Polizei in Leipzig schlägt reiht sich in diesem Kriminalisierungswelle ein: am 03. Juni 2023 wurden Demonstrant:innen zehn Stunden lang ohne Verpflegung, Trinkwasser, medizinischer Versorgung oder Zugang zu Toiletten gekesselt und festgehalten! Ergebnis: von 1.323 Personen wurden die Identitäten festgestellt. Und gegen 1.321 von ihnen bestehe jetzt, wie das Innenministerium mittelt „der Anfangsverdacht des schweren Landfriedensbruchs“. Nur die zwei erfassten Kinder werden nicht weiter verfolgt.
Die Parallelen sind alarmierend – was bedeutet das nun für uns als radikale Linke?
Wir geben eine Einordnung der Entwicklungen zu den Novellierungen der Polizei- und Versammlungsgesetze, eine juristische Einschätzung zu den Angriffen auf die Versammlungsfreiheit und unsere Möglichkeiten, uns kollektiv dagegen zu wehren. Unsere Solidarität gegen ihre Repression!
Auf dem Podium sprechen:
Michèle Winkler, Grundrechtekomitee
Anna Busl, Rechtanwältin und Mitglied im Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein
Ein Beschuldigter bei der Großdemo in Lützerath
Ein Angeklagter im Rondenbarg-Verfahren